
Offene Badekur
Die Idee: Urlaub und Kur verbinden
... auf Wunsch sogar mit Pflege!
Während Ihres Urlaubs im Hotel am Kurpark können Sie die Möglichkeit einer „Offenen Badekur“ in Bad Herrenalb nutzen. Hierbei erhalten Sie einen täglichen Zuschuss der Krankenkasse von 13 Euro pro Tag zu den Übernachtungskosten sowie die fast vollständige Kostenübernahme der Kuranwendungen.
Wichtig: Falls Sie Pflege leisten, kann Ihr(e) pflegebedürftige(r) Angehörige(r) mit Ihnen im Hotel Urlaub machen. Die Pflege leistet in dieser Zeit zu Ihrer Entlastung der in unserem Hause ansässige Pflegedienst der Sozialstation Bad Herrenalb. Für die Kostenübernahme der Pflege stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf „Verhinderungspflege“.
Wann wird eine „Offene Badekur“ von der Krankenkasse bezuschusst?
Der grundsätzliche Ablauf eines Kurantrages:
- Hausarzt
- Krankenkasse
- Hotel am Kurpark
zu 1.
Vor der Kur suchen Sie zuerst Ihren Hausarzt auf und besprechen die Notwendigkeit. Dieser bescheinigt die Dringlichkeit der Kur im Kurantrag. Tun Sie dies so rechtzeitig, dass der Kurantrag zwei Monate vor dem Anreisetag gestellt werden kann.zu 2.
Anschließend reichen Sie die Kurbescheinigung Ihres Hausarztes bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese informiert Sie über Art und Höhe der Kostenübernahme und genehmigt den Kurantrag.zu 3.
Anschließend buchen Sie Ihren Urlaub im Hotel am Kurpark. Beim Organisieren Ihres Kuraufenthalts in Bad Herrenalb sind wir behilflich.
Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.
Details zur „Offenen Badekur“
heute nach Sozialgesetzbuch V § 23,3:
„Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten“
- Kurort und Unterkunft können im Einvernehmen mit Ihrem Hausarzt weitgehend frei gewählt werden.
- Ihre Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und ca. 85% der Kurmittel wie Fango, Massagen oder Krankengymnastik.
- Bei den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss bis ca. € 13 pro Kurtag gewähren.
- Sie haben alle 3 Jahre einen Anspruch auf eine „ambulante Vorsorgeleistung“.
- Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Kur auch vor Ablauf der 3 Jahresfrist gewährt werden. Wichtig: Auf jeden Fall bei einem geplanten Aufenthalt die Kur rechtzeitig beantragen!
- Der Antrag wird von Ihrem Hausarzt ausgefüllt, Sie reichen diesen Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Im Kurantrag genügt nicht nur die Angabe der Diagnose, sondern hier muss die „Krankheitsverhütung“ begründet werden (z.B. stressbedingte Befindlichkeitsstörungen). Bei einer bestehenden chronischen Krankheit muss die Schädigung (z.B. dauerhafter Wirbelsäulen- Schmerz bei degenerativen Veränderungen der Wirbelsäule usw.) mit den daraus resultierenden Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen im Kurantrag eingetragen werden.
- Die Dauer einer Kur muss nicht mehr auf 3 Wochen festgelegt werden, sie kann also auch kürzer sein. Bedenken Sie jedoch, um Ihren Kuraufenthalt erfolgreich verlaufen zu lassen, empfiehlt sich jedoch ein 3 Wochen Aufenthalt.
- Sollten Sie nicht selbst anreisen können, vermitteln wir Ihnen gerne einen Abholdienst.
- Der gesetzlich festgelegte Eigenanteil sowie die Kurtaxe sind am Ort zu zahlen.
- Nehmen Sie zu Ihrem Kururlaub ggf. Befunde und Röntgenbilder mit.
